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Brandschutz
©LFV Burgenland
Download Brand- und Unfallsbekämpfungsverordnung 1995 (PDF)
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen:
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Unachtsamkeit |
Viele Brände haben ihre Ursache in Unachtsamkeit und
mangelnder Kenntnis der Brandgefahren. Gefahren kennen und
erkennen kann Brände verhindern. |
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Umgang mit Feuer und offenem Licht |
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht erfordert immer
besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen,
Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig Taschenlampe
verwenden. |
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Streichhölzer und Feuerzeuge |
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und
dürfen auf für Kinder nicht erreichbar sein. Bedenke: Eltern
und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder! |
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Gas- und Flüssiggasanlagen |
Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen
dürfen nur von sachkundigen Handwerkern installiert werden. |
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Flüssiggasbehälter |
Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen
daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in
Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt
werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung
(Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen. |
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Anschluss von Gasflaschen |
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden.
Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels
Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch
„Ableuchten“ mit offener Flamme durchzuführen. |
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Elektrogeräte |
Nur ÖVE-geprüfte Geräte verwenden und nur vom Fachmann
reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit
offener Heizspirale ist grundsätzlich verboten. |
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Sicherungen |
Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden,
da diese nicht den erforderlichen Überlastschutz
gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an
Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von
Sicherungsautomaten. |
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Verlängerungskabel
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Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben
können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben sie
während der Arbeit auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann
der Wärmestau zum Brand führen. |
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Steckdosen
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Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den
Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernseher, Videorecorder,
etc.) zulässig. Steckvorrichtungen in Lampenfassungen sind
aus Sicherheitsgründen verboten. |
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Abschalten von Elektrogeräten |
Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist zu
kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind.
Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der
Steckdose gezogen werden. |
Brandgefahr im Wohnbereich:
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Öfen und Herde
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Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen
Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte
Gefahrenquelle.
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Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben
Meter
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Ofenschirm verwenden
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Rauchfangkehrer zu Rate ziehen
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Heizperiode |
Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch
den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instandsetzen
lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten
geboten. |
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Asche
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Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und
darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons,
Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden.
Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im
Freien stehen. |
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Brennbare Abfälle |
Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen,
ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in
verschließbaren Metallbehältern zulässig. |
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Küchendunstabzüge
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Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu
reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind
leicht brennbare Abfälle! |
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Heißes Fett
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Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen.
Fettbrände sind die häufigsten Ursache für Küchenbrände
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern
immer „abdecken“
Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da
durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht.
Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet,
dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.
Altes Fett ist leichter entzündlich als frisches, daher
erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit. |
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Aufstellung von Wärmegeräten |
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind
immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen
mindestens ½ m Abstand zu brennbaren Materialien haben.
Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit
umgeben sein. |
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Bügeleisen
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Bügeleisen dürfen nicht „vergessen“ werden. Bei
Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte
stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen. |
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Fernsehgeräte, Videorecorder |
Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorecorder geben Wärme
ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen
Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende
Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät
muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. |
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Spraydosen
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Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Nicht
in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräten
(Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden.
Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können
Spraydosen explodieren, daher dürfen sie nicht in der Nähe
von Wärmegeräten aufbewahrt werden. |
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Heizmatte |
Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet
werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch
Wärmestau zum Brand führen. |
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Weihnachtsbaum
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Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme
Brandgefahr, können aber bei Berücksichtigung der
einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:
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Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen
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Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck
von den Kerzenflammen nicht entzündet werden können
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Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen anzünden
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Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen
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Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen
Christbaumkerzen in Berührung bringen. Kerzen, vor allem
Wunderkerzen (Sternspritzer) nicht mehr entzünden, wenn
der Christbaum bereits trocken (dürr) geworden ist.
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Vor dem Entzünden der Christbaumkerzen Löschgerät
bereitstellen (z.B.: Nasslöscher oder Sodawasserflasche)
Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger
brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen
gelagert und in einem Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch
mit Wasser befüllte Christbaumständer verhindern das rasche
Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die
Brandsicherheit. |
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Lagerung auf Dachböden |
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien,
auch keine brennbaren Flüssigkeiten, ausgenommen Erntegüter,
gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder
Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen
leicht zugänglich sein. |
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Auftauarbeiten |
Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen
lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von
brennbaren Materialien frei machen. Kleinlöschgerät
bereitstellen. Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit
mehrfach kontrollieren. |
Brandgefahren in der Landwirtschaft:
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Abstellung von Kraftfahrzeugen
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Kraftfahrzeuge (Motorräder, Autos, Traktoren, aber auch
andere motorbetriebene Geräte) dürfen in der Scheune nicht
abgestellt werden. Funkenflug, ein heißer Auspuff, aber auch
ein Kurzschluss in der elektrischen Anlage führen rasch und
unerwartet zur Zündung der eingelagerten, leicht brennbaren
Güter. |
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Heustockbrand |
Feucht eingebrachtes Heu kann zur Selbstentzündung führen.
Die der Selbstentzündung vorausgehende Erwärmung ist unter
Umständen durch seltsamen Geruch, Schwitzwasserbildung oder
auch Einbuchtungen in der Heustockmitte zu erkennen.
Messen Sie daher regelmäßig in den ersten 6 Wochen die
Temperatur im Heustock mit einer Heusonde. Wird im Heustock
eine Temperatur von 70 °C oder darüber gemessen, besteht
akute Selbstentzündungsgefahr! Sofort die Feuerwehr
verständigen. |
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Glühlampen
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Die Oberflächentemperatur von Glühlampen ist so hoch, dass
abgelagerter Staub gezündet werden kann. Es sind daher nur
Beleuchtungsgeräte mit Schutzgläsern über den Glühlampen zu
verwenden.
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Elektrische Wärmegeräte |
Nur geeignete Geräte mit niedriger Oberflächentemperatur
verwenden. Einfache „Heizlampen“ gefährden nicht nur
Kleintiere, sondern sind auch eine enorme Brandgefahr. |
Brandgefahr im Büro und öffentlichen Gebäuden:
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Veranstaltungsräume |
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Ausschmückung nur mit schwer brennbaren Materialien
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Fluchtwege und Notausgänge frei halten
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Nur die zugelassene Personenanzahl einlassen
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Rauchverbot einhalten
Bei Theateraufführungen ist von der Feuerwehr eine
Brandsicherheitswache zu stellen. |
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Wand- und Bodenbeläge |
Wand- und Bodenbeläge sind in Gängen zumindest schwer
brennbar (B1) und schwach qualmend (Q1) auszuführen. In
Stiegenhäusern sollen zur Sicherung des Fluchtweges
überhaupt keine brennbaren Wand- oder Bodenbeläge angebracht
sein. |
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Aschenbecher |
Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen im
Büro oder Hotel! Aschenbecher dürfen daher nur in geeignete
Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert
werden. |
Brandgefährliches Verhalten, brandgefährliche Tätigkeiten:
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Rauchen
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Unachtsamkeit beim Rauchen, besonders das Wegwerfen von
brennenden Streichhölzern oder glühenden Zigarettenresten,
ist eine häufige Brandursache.
Keinesfalls geraucht werden darf:
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In brandgefährlicher Umgebung (Tankstellen, Theater,
Warenhäuser, holz- und papierverarbeitende Werkstätten)
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Bei der Verarbeitung von Kunststoffklebern
Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie
Fleckputzmitteln, Farben, Lacken (auch wasserlösliche Lacke
sind brennbar) und Versiegelungsanstrichen. |
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Hantieren mit offenem Feuer und Licht |
Kerzen sowie Gas- und Petroleumlampen dürfen nicht ohne
Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung verwendet
werden. |
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Feuer im Freien |
Feuer gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und
Funkenflug! Es muss daher von brennbaren Bauten mindestens
10 m, von Wald und Erntegutlagerungen mindestens 100 m
Abstand eingehalten werden. Vor dem Verlassen müssen alle
Glutreste zuverlässig mit Wasser gelöscht werden. |
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Verarbeitung von Lacken, Versiegelungsmitteln und
Kunststoffklebern
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Alle diese Materialien enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe
explosiv und schwerer als Luft sind. Bei der Verarbeitung
ist daher unbedingt im Arbeitsraum, aber auch in den
benachbarten und darunterliegenden Räumen auf folgende
Sicherheitsvorkehrungen zu achten:
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Während der Arbeit immer gut lüften
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Keine Lichtschalter betätigen
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Nicht rauchen
-
Kein Feuer und offenes Licht verwenden
-
Keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden
Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen. |
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Brandgefährliche Tätigkeiten (Heißarbeiten) |
Sind die Hauptbrandursache in Industrie und Gewerbe! Zu den
brandgefährlichsten Tätigkeiten zählen:
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Autogenes Schneiden
-
Autogen- und Elektroschweißen
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Trennschleifen
-
Löten
-
Flämmen
Allen diesen „Heißarbeiten“ ist gemeinsam, dass sie bei
ihrer Anwendung große und daher zündfähige Hitze freisetzen,
aber auch durch Flammen und Funken Zündungen von brennbaren
Stoffen auch in der weiteren Umgebung der Arbeitsstelle
sowie in darunter und darüber liegenden Räumen verursachen
können. Flammen und Funken können in Fugen langanhaltende
Schwelbrände auslösen, die erst Stunden nach Arbeitsende zum
Ausbruch kommen.
Alle Heißarbeiten sind daher nur nach Bereitstellung
geeigneter Löschgeräte unter fachlicher Überwachung und mit
mehrmaligen Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden
nach Arbeitsende durchzuführen. |
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Waldbrandgefahr
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Waldbrände vernichten nicht nur Wald- und Wildbestand, sie
gefährden vor allem die Personen (Feuerwehr und
Forstpersonal), die zur Brandbekämpfung eingesetzt werden
müssen. Die Waldbrandgefahr ist im Frühjahr nach der
Schneeschmelze sowie im Sommer und Herbst bei Trockenheit
besonders groß. Im Wald ist aber zu jeder Jahreszeit das
Anzünden und Unterhalten von Feuern, sowie das Rauchen und
Hantieren mit offenem Licht verboten. |
Sicherheitsvorkehrungen im Auto und auf Reisen:
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Im Auto |
In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke und zum
Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden:
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1 Autofeuerlöscher (Pulverlöscher) mit mindestens 2 kg
Füllgewicht
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1 geeignetes Messer zum Durchtrennen der
Sicherheitsgurte (Gurtenschneider)
Ein Vergaserbrand muss, um einen Totalschaden zu vermeiden,
sofort mit dem Pulverlöscher bekämpft oder mit einer Decke
bzw. einem Kleidungsstück erstickt werden. Bei verschmutzten
Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten
öligen Staubes besonders schwierig.
Bei einem Kabelbrand sofort die Batterie abklemmen, Brand
mit Feuerlöscher bekämpfen. |
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Im Hotel |
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Informationen über Brandalarm und Fluchtwege
(Fluchtweg-Orientierungsplan), sowie über Standorte der
Handfeuerlöscher und Wandhydranten einholen (wo?,
welche?)
-
Fluchtweg begehen
-
Festgestellte Mängel melden (z.B. versperrte
Notausgänge)
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Informationen über Notrufmöglichkeiten und
Brandmeldeanlagen beachten (Brandmelder muss sichtbar
sein)
-
Niemals im Bett rauchen
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Keine privaten elektrischen Wärmegeräte im Gästezimmer
verwenden
-
Keine Zigarettenreste im Papierkorb deponieren
Vermeidung offener Flammen |

©2005 FF Markt St. Martin
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